Andere Mobilitätsformen
Neben dem Austauschsemester an einer Partnerhochschule und externen Masterarbeiten gibt es weitere Optionen für Studierende, um Auslandserfahrung zu sammeln. Die Mobilitätsstelle bietet hier einen Überblick.
Kursbesuch an einer anderen Hochschule (ohne Austauschprogramm)
Studierende können sich ausserhalb der ETH-Austauschprogramme für Kursbesuch an einer anderen Hochschule bewerben. Wenn eine Anrechnung von Kursen für das Studium an der ETH Zürich vorgesehen ist, gelten dieselben Voraussetzungen, Bedingungen und Anrechnungsregeln wie für ein Austauschsemester an einer Partnerhochschule. Studierende müssen sich frühzeitig vor Beginn des Aufenthalts bei der Mobilitätsberatung nach der Anrechenbarkeit jedes geplanten Kurses erkundigen. Der Antrag wird intern an den Austauschkoordinator weitergeleitet, der im Auftrag des Studiendirektors entscheidet.
Es besteht kein Anspruch auf eine Anrechnung. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn das geplante Kursprogramm als unpassend oder der/die Studierende aufgrund der bisherigen Leistungen oder Studiensituation als nicht geeignet erscheint.
ENHANCE Lernangebote
Bitte erkundigen Sie sich vor einer Bewerbung bei der Mobilitätsberatung, ob ECTS für ein ENHANCE-Lernangebot an Ihr Studium an der ETH Zürich angerechnet werden könnten.
Sommerschulen
Erkundigen Sie sich vor einer Bewerbung bei Ihrer Kontaktperson in der Studienadministration, ob ECTS für eine Sommerschule an Ihr Studium an der ETH Zürich angerechnet werden könnten.
Kurzmobilitäten wie ENHANCE-Lernangebote und Sommerschulen können auch für Studierende in Frage kommen, welche die Voraussetzungen für ein Austauschsemester nicht erfüllen, sei es aufgrund des Studiengangs (MSc in Cyber Security), des Bachelordiploms (nicht von der ETH Zürich) oder der bisherigen Studienleistungen (Notenschnitt unter 4.5).
Seitens Departement Informatik dürfen auch diejenigen Studierende an einer Kurzmobilität teilnehmen, die bereits eine Semestermobilität durchgeführt haben oder planen, doch insgesamt können maximal 30 ECTS aus der Studierendenmobilität (inkl. Kurzmobilität) angerechnet werden.