Austauschsemester an einer Partnerhochschule
Studierende am Departement Informatik (D-INFK) können sich für ein Austauschsemester an Partnerhochschulen in der Schweiz, in Europa und weltweit bewerben.
Im Austausch werden Kreditpunkte erworben, die danach an das Studium an der ETH Zürich angerechnet werden. Ein Austauschsemester wird durch ein kleines Stipendium unterstützt. Austauschstudierende zahlen während des Aufenthalts weiterhin die regulären Studiengebühren der ETH. An der Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an, es können aber andere Kosten entstehen.
Die administrative Beratung und Abwicklung des Aufenthalts erfolgt zentral durch die , die fachliche Betreuung durch die .
Hauptbewerbungsfrist: 1. Dezember, 13.00 Uhr
Es gibt eine Hauptbewerbungsfrist für alle Austauschplätze im folgenden akademischen Jahr. Nach dieser Frist können noch vereinzelt freie Plätze verfügbar sein.
Frei gebliebene Plätze für 2026/27
Die frei gebliebenen Plätze werden am 15. Januar um 9 Uhr im Mobility-Online Portal publiziert. Die Bewerbungen werden nach dem first come, first served Verfahren geprüft und die Plätze in dieser Reihenfolge vergeben. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Informationsveranstaltung «Semestermobilität für D-INFK-Studierende»
Montag, 27. Oktober 2025, 12:15 Uhr, CAB G 61
Der Besuch der Informationsveranstaltung ist obligatorischer Bestandteil der
Bewerbung. Studierende ab dem 3. Bachelorsemester erhalten eine Einladung per E-Mail.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Austauschaufenthalte im Studienjahr 2026/27. Outgoing-Studierende im aktuellen Studienjahr (HS25 oder FS26) finden die für sie geltenden Regeln in den Folien der Info-Veranstaltung von November 2024 (Mobilität: Outgoings).
Die Mobilitätsstelle führt hier Schritt für Schritt durch die Abläufe. Unten finden sich ergänzende Ausführungen, die speziell für Studierende am D-INFK (Outgoings) gelten. Beide Webseiten sind wichtig.
Sie müssen die Bedingungen der Mobilitätsstelle sowie der Programme und Partnerhochschulen erfüllen. Für Studierende am D-INFK gilt zudem Folgendes:
- Im BSc Informatik muss zum Bewerbungszeitpunkt die Basisprüfung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 4.5 bestanden sein. Zu Beginn des Austauschs müssen 7 der 8 Grundlagenfächer erfolgreich abgeschlossen sein. Bei einem Austauschbeginn vor Ablegen der Prüfung bzw. Notenvergabe kann die Mobilitätsberatung auf Anfrage Ausnahmen genehmigen.
- Im MSc Informatik und MSc Data Science wird eine bestandene Basisprüfung von mind. 4.5 oder ein Bachelorabschluss von mind. 4.5 verlangt. Ein Austausch für Kursbesuch ist nur für Studierende möglich, die ihren Bachelor an der ETH Zürich erworben haben (nicht notwendigerweise in Informatik).
Der MSc Cyber Security beinhaltet als Joint-Degree Programm ein Semester an der EPFL. Studierende in diesem Masterstudiengang können sich nicht für ein Austauschprogramm für Kurse bewerben. Es ist keine weitere Semestermobilität vorgesehen. - Wurde bei der Basisprüfung die Durchschnittsnote von 4.5 nicht erreicht, ist sowohl im Bachelor als auch in den Masterstudiengängen eine Nachqualifizierung möglich.
- Für bestimmte Partnerhochschulen gelten besondere Bestimmungen (siehe weiter unten).
- Die Mehrheit der erworbenen Credits (bestenfalls alle, mindestens 14 ECTS) sollen an das Studium angerechnet werden können. Zu Austauschbeginn müssen folglich noch mindestens 14 KP in den passenden Kategorien benötigt werden.
- Der Besuch der Informationsveranstaltung «Semestermobilität für D-INFK-Studierende» ist obligatorischer Bestandteil der Bewerbung (siehe Details weiter oben). Bitte besuchen Sie auch die Informationsveranstaltungen der Mobilitätsstelle.
Es besteht kein Anspruch auf ein Mobilitätsstudium. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn das geplante Kursprogramm als unpassend oder der/die Studierende aufgrund der bisherigen Leistungen oder Studiensituation als nicht geeignet erscheint.
Bitte beachten Sie auch:
Ein Austauschaufenthalt dauert in der Regel ein Semester. Die Bewerbung erfolgt in den meisten Fällen im akademischen Jahr vor dem Austausch.
- BSc Informatik: Ein Austausch ist ab dem 3. Bachelorjahr möglich.
- MSc Informatik: Empfohlen wird ein Austausch ab dem 2. Semester. Idealerweise findet er im 3. (oder 4.) Semester nach den «Interfocus Courses» statt.
- MSc Data Science: Studierende dürfen ab dem 2. Semester in den Austausch gehen.
Eine Übersicht über die bestehenden Austauschabkommen finden Sie über das Mobility-Online Portal. Machen Sie sich mit den Bedingungen aller Partnerhochschulen vertraut, für die Sie eine Bewerbung in Betracht ziehen.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den weltweiten Partneruniversitäten.
Nützliche Dokumente und Links zu den europäischen und einigen weltweiten Partneruniversitäten finden Sie, wenn Sie nach der Suche im Mobility-Online Portal in der Ergebnisliste auf das Info-Symbol neben dem Namen der Hochschule klicken («Details für dieses bilaterale Agreement anzeigen»).
- Am Massachusetts Institute of Technology (MIT), an der Princeton University und der University of Pennsylvania ist ein Gesamtnotenschnitt von mindestens 5.5 erforderlich.
- An der University of Pennsylvania und der University of Illinois at Urbana-Champaign ist ein Austausch nur auf Bachelorstufe möglich.
- An der École Polytechnique ist ein Austausch im «Ingénieur Polytechnicien Programme» (graduate level) nur im HS möglich.
- Am University College London ist ein Austausch nur im FS (Terms 2&3) möglich.
- Am Imperial College London kann ein Aufenthalt entweder in Term 1 oder in den Terms 2&3 stattfinden.
- An der University of Toronto sind nur Bewerbungen für die Standorte Mississauga oder Scarborough möglich (nicht für den zentralen St. George Campus).
- Für die Nanyang Technological University (NTU) in Singapur stehen zusätzliche Austauschplätze für D-INFK Studierende zur Verfügung.
Kreditpunkte aus dem Austauschaufenthalt sind je nach Studiengang in gewissen Kategorien anrechenbar. Die Formeln für die Umrechnung der jeweiligen lokalen Krediteinheiten in ECTS basieren auf einer Schätzung des Arbeitsaufwandes und auf Angaben der Partnerhochschule. Vorbehalten sind andere Umrechnungsformeln, falls der Aufwand pro Krediteinheit an der Partnerhochschule erfahrungsgemäss signifikant tiefer oder höher ist als an der ETH.
Während des Austauschsemesters müssen Studierende an der Gastuniversität mindestens 20 ECTS pro Semester erwerben, nach Umrechnung der lokalen Kreditpunkte in ECTS. Die Mehrheit dieser ECTS (mindestens 14, im Idealfall alle) soll an das Studium angerechnet werden. Mindestens die Hälfte der Kreditpunkte soll mit Fächern der Informatik erworben werden.
Bitte lesen Sie die Details zu Ihrem Studiengang unten. Studierende, denen ein Austauschplatz zugeteilt werden konnte, können die Anrechenbarkeit von Mobilitätsfächern bei der Mobilitätsberatung prüfen lassen: , mit Angabe von Kursnummer, -titel, Anzahl lokaler Kreditpunkte, Link zur Kursbeschreibung und für die Anrechnung vorgesehener Kurskategorie. Wenn nötig werden Vorschläge an den Austausch-Koordinator weitergeleitet. Kontaktieren Sie nicht die ETH-Dozierenden zu diesem Thema.
Ausnahme Wissenschaft im Kontext: Mit Genehmigung seitens D-GESS können maximal 3 ECTS, die im Rahmen eines Mobilitätsstudiums erworben wurden, in dieser Kategorie angerechnet werden. Wenden Sie sich dafür frühzeitig vor dem Austausch per E-Mail mit einem Link zur Kursbeschreibung an Caroline Holck vom D-GESS:
BSc Informatik: Es können maximal 30 ECTS aus der Studierendenmobilität angerechnet werden und eine Anrechnung ist grundsätzlich in folgenden Kurskategorien möglich (abhängig vom lokalen Angebot und nach Absprache mit den Mobilitätsverantwortlichen): Kernfächer, Wahlfächer, Ergänzung, Seminar, Wissenschaft im Kontext, Bachelorarbeit.
- Maximal 16 ECTS als Ersatz von maximal 3 ETH-Kernfächern können in der Kategorie Kernfächer angerechnet werden. Die entsprechenden Kurse müssen vorgängig durch die Mobilitätsverantwortlichen dafür freigegeben werden. Die vom D-INFK geteilte Kernfachersatzliste ist nicht vollständig und wird laufend erweitert: Auf Antrag der Studierenden prüft der Austauschkoordinator im Auftrag des Studiendirektors weitere Fächer und fügt sie der Liste als bewilligtes Fach hinzu, falls sie in Umfang und Inhalt zu mindestens 50% dem Kernfach an der ETH entsprechen, wobei die anrechenbaren ECTS dem Grad der Entsprechung gemäss berechnet werden. Es ist nicht garantiert, dass die auf der Liste genannten Kernfachersatzfächer weiterhin angeboten werden und während des Austauschs belegt werden können. Ein Kernfach, für welches Kreditpunkte aus der Mobilität angerechnet werden, kann an der ETH nicht noch einmal für den Abschluss zählend absolviert werden, auch wenn nicht die maximale Anzahl von Kreditpunkten angerechnet wurde. Entspricht ein Fach im Austausch nur teilweise einem Kernfach oder werden die maximal erlaubten 16 ECTS überschritten, wird der andere Teil des Fachs als Wahlfach gewertet. Halbe ECTS aus dem Austausch werden üblicherweise abgerundet, aber um die Anrechnung von Kreditpunkten für die Kategorie Kernfächer zu erleichtern, kann ein (Maximum) Mobilitätsfach für 7.5 ECTS, das gemäss Liste für 7 Kernfach-Credits freigegeben wurde, für 8 Kernfach-Credits angerechnet werden (während die Kreditpunkte von weiteren Kursen abgerundet werden).
- Die Anrechnung eines Mobilitätsfachs als Seminar ist denkbar, wenn der Kurs ein Informatikthema behandelt und Studierendenvorträge umfasst. Die Anrechnung ist beschränkt auf 2 ECTS.
- Wird die Bachelorarbeit als Teil des Austauschsemesters durchgeführt, muss die Betreuung durch eine:n Professor:in an der Gasthochschule geschehen, welche:r auch die Note vergeben wird. Bitte senden Sie vor dem Start eine Aufgabenstellung und nach Abschluss den Projektbericht an: , damit Umfang und Level überprüft werden können. An bestimmten Partnerhochschulen ist nur Kursbesuch erlaubt.
- Sofern dies die Partnerhochschule ermöglicht, dürfen Bachelorstudierende im Austausch Masterkurse besuchen und sie später in den Informatik Master transferieren. Beachten Sie die spezifischen Regeln für die verschiedenen Masterprogramme.
MSc Informatik: Es können maximal 30 ECTS angerechnet werden und eine Anrechnung ist grundsätzlich in folgenden Kurskategorien möglich (abhängig vom lokalen Angebot und nach Absprache mit den Mobilitätsverantwortlichen): Wahlfächer Vertiefung, Ergänzung, Seminar, Praktische Arbeit, Freie Wahlfächer, Wissenschaft im Kontext. Kernfächer Vertiefung und Vertiefungsübergreifende Fächer («Interfocus Courses») müssen an der ETH absolviert werden.
- Die Anrechnung eines Mobilitätsfachs als Seminar ist denkbar, wenn der Kurs ein Informatikthema behandelt und Studierendenvorträge umfasst. Die Anrechnung ist beschränkt auf 2 ECTS.
- Wird die Praktische Arbeit als Teil des Austauschsemesters durchgeführt, muss die Betreuung durch eine:n Professor:in an der Gasthochschule geschehen. Bitte senden Sie vor dem Start eine Aufgabenstellung und nach Abschluss den Projektbericht an: , damit Umfang und Level überprüft werden können. Geeignete Projekte werden an der ETH unbenotet angerechnet, unabhängig von einer möglichen Benotung an der Gasthochschule. Halbe ECTS aus dem Austausch werden üblicherweise abgerundet, aber um ein Absolvieren der Praktischen Arbeit im Austausch zu erleichtern, kann ein Projekt im Umfang von 7.5 ECTS an der ETH für 8 ECTS angerechnet werden (während die Kreditpunkte von weiteren Kursen abgerundet werden). An bestimmten Partnerhochschulen ist nur Kursbesuch erlaubt.
MSc Data Science: Es können maximal 30 ECTS angerechnet werden und eine Anrechnung ist grundsätzlich in folgenden Kurskategorien möglich (abhängig vom lokalen Angebot und nach Absprache mit Mobilitätsverantwortlichen und Tutor:in): Wahlfächer, Seminar, Wissenschaft im Kontext. Kernfächer und Data-Science-Projektkurs müssen an der ETH absolviert werden.
- Die Anrechnung eines Mobilitätsfachs als Seminar ist denkbar, wenn der Kurs ein geeignetes Thema behandelt und Studierendenvorträge umfasst. Die Anrechnung ist beschränkt auf 2 ECTS.
- Kreditpunkte für ein Forschungsprojekt können für maximal 6 ECTS in der Kategorie Fachspezifische Wahlfächer angerechnet werden, sofern an der ETH nicht auch 261-5130-00L Research in Data Science absolviert wird. Die Betreuung muss durch eine:n Professor:in an der Gasthochschule geschehen, welche:r auch die Note vergeben wird. An bestimmten Partnerhochschulen ist nur Kursbesuch erlaubt.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, müssen Sie kein individuelles Einverständnis der Mobilitätsverantwortlichen einholen. Sie können sich während der Bewerbungsphasen direkt über Mobility-Online bewerben.
- Sie können in der Hauptbewerbungsphase (Frist: 1. Dezember) bis zu 10 Partnerhochschulen, nach Priorität sortiert, angeben. Informieren Sie sich vor Einreichen der Bewerbung über die Webseiten der Mobilitätsstelle und der Partnerhochschulen über die Bedingungen und das Kursangebot, um zu entscheiden, ob das Angebot Ihren Bedürfnissen entspricht.
- Pro gewählter Partnerhochschule muss eine provisorische Kursliste eingereicht werden. Am D-INFK werden diese provisorischen Kurslisten nicht (im Detail) kontrolliert. Durch das Erstellen dieser Kurslisten soll sichergestellt werden, dass ein Austauschvorhaben für Ihre spezifische Studiensituation sinnvoll wäre. Ihnen kann an irgendeiner der von Ihnen gewählten Partneruniversitäten ein Platz zugeteilt werden, und ein Nicht-Annehmen dieses Angebots aufgrund von unpassenden Kursoptionen dort kann einen Ausschluss von weiteren Mobilitätsprogrammen nach sich ziehen. Bitte bewerben Sie sich ausschliesslich für Partnerhochschulen, wenn Sie einen angebotenen Platz dort auch wirklich annehmen würden. Die Teilnahme an oder Anrechenbarkeit der in den Kurslisten genannten Mobilitätsfächer ist nicht garantiert und wird durch eine Platzzuteilung nicht bestätigt.
- Die verfügbaren Austauschplätze werden durch eine «Lotterie» (randomisierte Auswahl) unter den gültigen Bewerbungen für die Hauptbewerbungsphase vergeben. Details zum Zuteilungsprozess finden Sie hier. Bewerbungen von Studierenden, die bereits eine Semestermobilität absolviert haben, werden erst berücksichtigt, nachdem alle Erstbewerber:innen gemäss ihren Prioritäten zugeteilt worden sind.
- Der Entscheid wird den Bewerber:innen voraussichtlich bis Ende Dezember oder Anfang Januar per E-Mail mitgeteilt. Bei einem positiven Entscheid informiert Sie die Mobilitätsstelle über die zugeteilte Partneruniversität und die weiteren Schritte und Fristen.
- Nach einem positiven Entscheid erfassen die Bewerber:innen in Mobility-Online einen vorläufigen Studienplan für die ihnen zugeteilte Partnerhochschule. Bitte folgen Sie dabei den Vorgaben des D-INFK. Die im Austausch geplanten Lerneinheiten müssen bei der Bewerbung vollständig aufgelistet und von der Mobilitätsberatung im Auftrag des Studiendirektors genehmigt werden. Studierende, denen in der Hauptbewerbungsphase ein Platz zugeteilt wurde, müssen den vorläufigen Studienplan bis zu einer Frist im Januar erfassen und für notwendige Änderungen bis Mitte Februar verfügbar bleiben.
- Während der Vorbereitung des Austauschsemesters und der Bewerbung an der Partnerhochschule müssen oftmals Änderungen am ursprünglichen Studienplan vorgenommen werden. Sofern nötig können Sie die Anrechenbarkeit weiterer Mobilitätsfächer prüfen lassen: Senden Sie dazu Kursnummer, -titel, Anzahl lokaler Kreditpunkte, Link zur Kursbeschreibung und für die Anrechnung vorgesehener Kurskategorie an: .
- Gegen Austauschbeginn lädt die Mobilitätsstelle Sie dazu ein, Ihren vorläufigen Studienplan in Mobility-Online zu aktualisieren. Spätere Änderungen an den Lerneinheiten sind der Mobilitätsberatung unter Angabe von Gründen unaufgefordert mitzuteilen und erfordern eine erneute Genehmigung.
Die Mobilitätsstelle informiert auf ihrer Webseite ausführlich über die gegen Ende des Austauschs erforderlichen Schritte. Das Departement ist nur in die Anrechnung von Leistungen aus dem Austauschsemester involviert.
Bitte senden Sie nach Ihrer Rückkehr das ausgefüllte . Wenn Sie Kreditpunkte für die Kategorie Wissenschaft im Kontext erworben haben, leiten Sie bitte die E-Mail vom D-GESS weiter, welche die Anrechenbarkeit des Kurses bestätigt.
Wenn auch der Leistungsüberblick der Gastuniversität vorliegt, erfolgt in der Studienadministration D-INFK die Anrechnung der Leistungen, basierend auf Ihrem zuvor bestätigten Studienplan. Noten werden in allen Departementen einheitlich gemäss einer verbindlichen Liste umgerechnet.